Datenschutz in
Einrichtungen des Sozialwesens
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Datenschutz in Einrichtungen der Sozialwirtschaft


Gerade für Einrichtungen der Sozialwirtschaft gilt: Aktiver und qualifizierter Datenschutz ist mehr als nur eine Forderung des Gesetzgebers. Mit ihm stärken Sie ihre Position als kompetente und vertrauenswürdige Einrich- tung und erarbeiten sich damit einen entscheidenden Wettbewerbs- vorteil.

Ein qualitativ hochwertiger Datenschutz ist Bestandteil der Anforderungen an das Qualitätsmanagement (QM) im Gesundheitswesen und fungiert damit als messbarer und kommunizierbarer Gradmesser für das Ansehen Ihres Hauses.

Der Schutz von Patientendaten in sozialen Einrichtungen unterliegt zahl- reichen teilweise spezialgesetzlichen Vorschriften. Sie einzuhalten und sauber in betriebswirtschaftliche Abläufe zu integrieren ist Herausforderung und Ziel eines intelligenten Datenschutzes.

Neben dem Patientendatenschutz gilt dem Mitarbeiterdatenschutz besondere Aufmerksamkeit. Ein qualifizierter Schutz von Mitarbeiterdaten erzeugt unternehmensinternes Vertrauen zwischen Geschäftsführung, Mitarbeitern und Betriebsräten und damit ein auch nach außen wirksames und kommunizierbar positives Betriebsklima. Wir helfen Ihnen bei der Integration eines intelligenten Datenschutzes in ihrer Einrichtung.